Gerade das Familienrecht ist ein besonders sensibles Rechtsgebiet. Häufig sind verletzte Gefühle und Familienstreitigkeiten Hintergrund für Ehescheidungen und Sorgerechtsprozesse. Aber unabhängig davon, ob es um den Versorgungs- oder Zugewinnausgleich im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens geht, oder ob Belange des Kindeswohls in einer Sorgerechtsverhandlung geklärt werden müssen, es gilt bei mir der Grundsatz, dass die Streitparteien in der Regel auch nach Abschluss des familiengerichtlichen Verfahrens miteinander umgehen müssen, z.B. wegen der gemeinsamen Kinder. Eine Lösung zu finden, mit der sämtliche Beteiligen letztendlichen leben können, ist daher oberstes Gebot.